- Der Anbieter [der Verlag, Anm.] sendet dem Kunden unmittelbar nach Abschluß des Vertrages eine E-Mail mit den Kundeninformationen an die bei der Registrierung vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse.
- Der Nutzer [huch, eben war's doch noch der Kunde, Anm.] verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich unter bestell@xyzzy.de [Adresse geändert, Anm.] zu informieren, wenn diese E-Mail ihn nicht innerhalb von 4 Stunden nach Abschluß des Vertrages erreicht hat.
2005-11-30
Hilfe, EMail funktioniert nicht!
Nein, nein, keine Sorge: Meine EMail funktioniert ganz wunderbar. Aber vermutlich hat jeder Support-Kollege schon einmal eine EMail mit diesem oder einem vergleichbaren subject erhalten. Und jeder hat sich dann schon gefragt: "Und wie konntest Du dann diese EMail schreiben???"
Wenn Juristen und Technik aufeinandertreffen, kann man das ganze sogar rechtlich bindend machen. In den AGB eines nicht näher genannten Schulbuchverlages (ich habe gerade versucht, meine digitale Spur etwas auszudünnen), habe ich diesen netten Passus gefunden:
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